Rechtsprechung
BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 95, 384
- DB 1969, 1226
- BStBl II 1969, 434
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Da die Erstreckung der Gültigkeit der VOL innerhalb des Gesetzes selbständige Bedeutung hat, kommt es für die Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit nicht darauf an, ob und inwieweit auch der übrige Inhalt des GDL, vor allem die für die Wirtschaftsjahre ab 1965/66 an die Stelle der VOL getretene Neuregelung der Besteuerung der Landwirte nach Durchschnittsätzen, mit Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist (vgl. dazu BVerfGE 8, 274 [301], mit weiteren Nachweisen).Danach ist das Vertrauen nicht schutzwürdig, wenn der Bürger zu jenem Zeitpunkt mit dieser Regelung rechnen mußte (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 8, 274 [304]; 13, 261 [272]).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Danach ist das Vertrauen nicht schutzwürdig, wenn der Bürger zu jenem Zeitpunkt mit dieser Regelung rechnen mußte (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 8, 274 [304]; 13, 261 [272]). - BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Angesichts dieser besonderen Lage können die im Urteil IV 11/64 S gegen die Gültigkeit der VOL sprechenden, auf Art. 3 Abs. 1 GG gestützten Gründe nicht gegen die Übergangsvorschrift des § 18 Abs. 2 GDL eingewendet werden (vgl. BVerfGE 21, 12).
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Denn wenn der Gesetzgeber Verhältnisse, die er oder die Verwaltung geregelt glaubten, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht oder anders geregelt findet, als er annahm, so kann der Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) ihn zu einer rückwirkenden Regelung berechtigen (vgl. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [94]). - BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für …
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Es ging davon aus, daß der Steuerpflichtige wegen Ungültigkeit der VOL (Hinweis auf das Urteil des BFH IV 11/64 S vom 5. November 1964, BFH 80, 356, BStBl III 1964, 602) die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 4 Abs. 3 EStG habe ermitteln dürfen, da er nicht zur Buchführung verpflichtet gewesen sei. - BFH, 29.04.1966 - III 97/65
Auszug aus BFH, 20.02.1969 - IV R 193/68
Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber sich auf dem Gebiete der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft, die eng mit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes zusammenhängt, besonderen Schwierigkeiten gegenüber sah (vgl. dazu BFH-Urteil III 97/65 vom 29. April 1966, BFH 86, 4), und daß die Bemühungen, ein verfassungsgemäßes Besteuerungssystem zu schaffen, in der Verabschiedung des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (BGBl I 1965, 1862, BStBl I 1966, 2) einen nur vorläufigen Abschluß fanden.
- BFH, 23.03.1972 - IV R 60/68
Anwendung der VOL - Landwirte - Fremde Arbeitskräfte - Arbeit mit Verlust - …
Der Senat hat mit Urteil IV R 193/68 vom 20. Februar 1969 (BFH 95, 384, BStBl II 1969, 434) entschieden, daß diese Vorschrift, jedenfalls soweit sie das damals streitige Jahr 1961 betraf, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliege.Der Senat hält aus den Gründen, die in seiner Entscheidung IV R 193/68 entwickelt sind, auch an der Auffassung fest, daß es nur recht und billig ist, wenn der Gesetzgeber die Weiteranwendung der VOL insgesamt anordnete, und nicht etwa nur auf Fälle beschränkte, in denen die Anwendung der VOL im einzelnen Besteuerungsabschnitt für den Steuerpflichtigen vorteilhaft ist.
- BFH, 18.12.1969 - IV R 57/68
Landwirtschaftliche Liebhaberei - Überschüsse - Buchverluste - …
Die VOL blieb nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 12 GDL bis einschließlich der Wirtschaftsjahre 1965/66, also auch für das Streitjahr, maßgebend (vgl. dazu -- für das Jahr 1961 -- BFH-Urteil IV R 193/68 vom 20. Februar 1969, BFH 95, 384, BStBl II 1969, 434).